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Alt 16.09.2005, 21:27   #5
DieterFFM
 
 
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Zitat:
Zitat von erich_k
Zitat:
Zitat von DieterFFM
Zum Thema angeben bei der Steuererklärung. Da das kein Minijob ist, der pauschal versteuert wird, müsstest Du den Betrag bei der Steuererklärung als Einnahme angeben.

Ob Du es machst oder nicht bleibt im Endeffekt Dir überlassen. Wenn Du es aber nicht machst und erwischt wirst, ist es schlicht und einfach Steuerhinterziehung.
Das ist so nicht richtig! Kleinzuwendungen bis zu einer bestimmten Höhe (ich glaube, das waren mal so um die 400 DM pro Jahr) kannst du bei der Steuererklärung angeben, musst du aber nicht. Das ist keine Steuerhinterziehung, da du diese Summe nicht versteuern musst!!!!!
Mann-o-Mann Erich...

...wegen Dir musste ich jetzt das Steuerlexikon raussuchen.

Was noch viel schlimmer ist - Du hast recht.

O-Text Steuerhandbuch 2004: "Einkünfte aus Leistungen im Sinne des §22 Nr.3 Satz 2 (Einkünfte aus bestimmten Leistungen) sind nur steuerpflichtig, wenn sie 256,00 Euro oder mehr im Kalenderjahr betragen".

Tja, wieder was gelernt...
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“Wer Waren unter Wert kaufen will, braucht sich nicht wundern, wenn Menschen unter Wert behandelt werden”

Grüsse aus Frankfurt
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