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Alt 16.09.2005, 19:12   #2
DieterFFM
 
 
Registriert seit: 23.11.2004
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Zitat:
Zitat von Schmiddi
Hmm - kann ich dann die Ausgaben für Kamera/Linsen etc auch als Werbungskosten dagegen rechnen (natürlich nur auf diese Einnahme, nicht aufs "normale" Gehalt)? Oder müsste man dafür ein Gewerbe anmelden??
Hi Andreas,

nein, als Arbeitnehmer kannst Du das nicht absetzen. Dafür müsstest Du ein Gewerbe anmelden.

Zitat:
Zitat von Schmiddi
Viele Grüße,
Andreas, ziemlich ahnungslos im Steuerrecht (aber das versteht ja eh' keiner)
Ist doch gar nicht sooo schlimm, Du hast es doch schon begriffen. Siehe oben!
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“Wer Waren unter Wert kaufen will, braucht sich nicht wundern, wenn Menschen unter Wert behandelt werden”

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