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Alt 14.08.2005, 10:26   #8
mhmorles

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Gewehlleistungspflicht des Verkäufers

Ich hab die Kamera wie gesagt bei meinem Händler. Ich bin schon länger bei Ihm, und mein Vater schon über 30 Jahre. Der setzt sich da schon für mich ein
Ich habe mir auch Gedanken gemacht, und mir überegt das ich die Kamera zurückgeben werde. Ich habe mit meiner Anwältin gesprochen. Sie hat mir erklärt, das jeder Verkäufer, auch Private, nach dem neuen Verkaufsrecht 1 Jahr Gewehrleistungspflicht haben. Es sei denn, Sie sprechen sich ausdrücklich von der Pflicht frei (Deswegen immer dieses blabla bei Ebay).

Ich hoffe das die Rückgabe problemlos von statten geht.
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