Hallo mhmorles,
Du hast ein ernstes Problem: Der Händler könnte versuchen, Dich auf Minolta zu vertrösten, und Minolta lehnt die Reperatur auf Kulanz evtl. ab, und dann ist die Gewährleistungsfrist des ursprünglichen Verkäufers (2 Jahre) abgelaufen usw. usw.
Ich empfehle dringend, die Kamera sofort und endgültig zurückzugeben, und das Geld zurückzuverlangen. Kauf Dir dafür lieber eine neue Kamera mit etwas weniger Schnickschnack, abe rmit voller Garantie.
Nur wenn Du den ursprünglichen Eigentümer auf Deiner Seite hast wird es Dir gelingen zu beweisen, daß der Fehler von Anbeginn an bestand, und daher unter die 2-Jährige Gewährleistung des ursprünglichen Verkaufers fällt. Der trägt dann wahrscheinlich Trauer. Aber in jedem Fall würde ich die Kamera an Deiner Stelle an den ursprünglichen Eigentümer bzw. an Deinen Verkäufer sofort zurückgeben und den Kauf rückgängig machen, damit es nicht Dein Problem ist. ...
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Gruß Fritz
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