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Alt 28.06.2005, 22:04   #9
Echidna
 
 
Registriert seit: 01.10.2003
Ort: Duisburg
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Zitat:
Zitat von Dimagier_Horst
Zitat:
Zitat von Echidna
Da der Kunde ja nicht vor dem Abschluß des Vertrages die Ware anschauen und prüfen kann
Das dumme ist nur, dass der Vertragsabschluss in der Regel durch konkludentes Handeln vorgenommen wird. Die Bestellung des Kunden ist nichts weiter als ein Vertragsangebot, in das der Verkäufer in vielen Varianten einwilligen kann. Unter anderem erst durch die Übergabe der Ware an einem vereinbarten Ort wie einer Filiale. Dann ists vielleicht Essig mit Telekommunikation.....
Dann wäre es aber wohl kein online-Kauf mehr, von dem wir hier ausgegangen sind und würde nicht mehr unter die Regelungen des Fernabsatzvertrages fallen. Der Vertrag kommt spätestens durch die Auftragsbestätigung oder die Mitteilung des Verkäufers zustande, die Ware stehe zur Abholung bereit.

Gruß

Echidna
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