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Alt 23.06.2005, 09:33   #2
Peter.E
 
 
Registriert seit: 13.09.2003
Ort: RheinMainArea
Beiträge: 541
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Zitat von kay
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Zitat von Mirage
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Zitat von kay
Immerhin ist das Rückgaberecht nicht zu dem Zweck erfunden worden, dem Kunden das Probieren zu ermöglichen.
dem muss ich widersprechen, denn das ist genau der Grund warum das Fernabsatzgesetz eingeführt wurde.
(...)
Bist Du sicher ? Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz auch eine "Allgemeine Begründung" geliefert (Drucksache 14/2658 des Dt.Bundestages). Da steht ganz genau drin, was man damit erreichen will:
Zitat:
Ziel ist es, den Verbraucher vor irreführenden und aggressiven Verkaufsmethoden im Fernabsatz zu schützen und das Recht der Mitgliedstaaten über Vertragsabschlüsse im Fernabsatz im Hinblick auf die Vollendung des Binnenmarktes zu harmonisieren.
Von einer Absicht, "Ausprobieren wie im Präsenzhandel" zu ermöglichen, habe ich nichts gefunden. Ich glaube, das war nicht das Ziel.

Bon Dimage
Kay

http://www.internetrecht-rostock.de/SNewsH/FernAbsG.htm
Punkt 8, Fazit...
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Gruss Peter

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