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Alt 23.06.2005, 07:29   #7
Peter.E
 
 
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Zitat:
Zitat von kay
Immerhin ist das Rückgaberecht nicht zu dem Zweck erfunden worden, dem Kunden das Probieren zu ermöglichen.
dem muss ich widersprechen, denn das ist genau der Grund warum das Fernabsatzgesetz eingeführt wurde. Im Laden kann der Kunde ausprobieren und diese Möglichkeit hat der Kunde jetzt im Versandwesen auch... d.h bei Nichtgefallen schickt er es innerhalb der gesetzliochen Frist einfach zurück. Wobei das Probieren hier klar definiert und beschränkt ist und sich keinesfalls auf einen 2 Wochen Test (wie manche Verbraucher vermuten und praktizieren) bezieht.
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Gruss Peter

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