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Alt 14.06.2005, 10:35   #3
jottlieb
 
 
Registriert seit: 31.01.2005
Ort: Lörrach
Beiträge: 2.485
Ich kann eigentlich nur jedem Webseitenbetreiber empfehlen, schon im Vorraus nach guten Fachanwälten in seiner Nähe zu suchen, die sich aussprüchlich auch mit dem "Internetrecht" befassen.

An den Threadersteller: Was der Forenbetreiber bekommen hat, ist keine (An)klage sondern eine Abmahnung mit (obligatorischer Unterlassungserklärung). Mit Gerichten hat das erstmal wenig zu tun (leider). Das blöde an solchen Abmahnungen ist nämlich, dass egal wie unberechtigt sie sind, man der Depp ist und zahlen "muss" und sei es das Geld für den eigenen Anwalt.
Ich weiß wovon ich rede, ich hatte da mal was mit einer Plattenfirma...obwohl deren Forderungen und Begründungen auf sehr wackeligen Füßen standen, gab es für mich keine Möglichkeit, auf "billigem" Wege zu meinem Recht zu kommen.
Es blieb mir nichts anderes übrig, als die von meinem Anwalt umformulierte Unterlassungserklärung zu unterschreiben und den gegnerischen Anwälten die heruntergehandelte Kostennote zu bezahlen.

Achja und die üblichen RSV's zahlen bei solchen Sachen auch nicht. Ich habe schon großes Glück gehabt, dass sie die Erstberatung bezahlt hat, aus Kulanzgründen.
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