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Ja, um das Gesetz geht es.
Natürlich mache ich keine Deepfakes.
Ich habe gelesen, dass ein Foto dann kein Deepfake ist, wenn es eine echte Fotografie ist, die mit Hilfe der KI bis zu einem gewissen Punkt nachbearbeitet wurde. Die genaue Grenze ist jedoch fließend.
An anderer Stelle habe ich gelesen, dass ein Foto nicht maßgeblich bearbeitet sein darf, um nicht gekennzeichnet werden zu müssen.
Maßgeblich bedeutet wesentlich, entscheidend oder ausschlaggebend.
Ich würde z B. den Austausch des Himmels als maßgeblich ansehen und das Foto müsste gekennzeichnet werden. Wohingegen das Entfernen eines Mülleimers für mich nicht maßgeblich wäre. Himmel tausche ich nie, Mülleimer lasse ich aber dich schon mal verschwinden.
Es ist wahrscheinlich immer eine Einzelfallentscheidung, wie Kurt auch schon geschrieben hat.
Geändert von Irmi (05.05.2026 um 03:05 Uhr)
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