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Alt 04.05.2026, 23:47   #7
usch
 
 
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Zitat:
Zitat von Irmi Beitrag anzeigen
Ab August gibt es ja diese Kennzeichnungspflicht für Fotos mit KI, kurz gesagt.
Quelle, bzw. genaue Bezeichnung des entsprechenden Gesetzes?

Zitat:
Es gibt aber keine genaue Aussage dazu, was maßgeblich heißt.
Woher hast du das Wort "maßgeblich"? Falls wir über die Verordnung (EU) 2024/1689 reden, dort kommt das in diesem Zusammenhang überhaupt nicht vor.

In Artikel 50 Absatz 4 heißt es dagegen ausdrücklich:
Betreiber eines KI-Systems, das Bild-, Ton- oder Videoinhalte erzeugt oder manipuliert, die ein Deepfake sind, müssen offenlegen, dass die Inhalte künstlich erzeugt oder manipuliert wurden.
Machst du Deepfakes? Wenn nein, ist die Geschichte für dich wohl nicht relevant. Wenn aber doch, dann würde "Export Content Credentials" sicher nicht ausreichen, denn, so steht es in Absatz 5 …
Die … Informationen werden den betreffenden natürlichen Personen spätestens zum Zeitpunkt der ersten Interaktion oder Aussetzung in klarer und eindeutiger Weise bereitgestellt. Die Informationen müssen den geltenden Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen.
… und ein Bild erst zur Prüfung auf irgendeine Seite hochladen zu müssen, von deren Existenz ein normaler Betrachter vermutlich nicht einmal weiß, klingt für mich weder klar und eindeutig noch barrierefrei.
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