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Alt 31.03.2026, 11:07   #4666
steve.hatton
 
 
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Beiträge: 14.732
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Zitat von Dat Ei Beitrag anzeigen
Moin, moin,


....

In Tiefgaragen, insbesondere alten, kommen gerne noch ganz andere Themen auf's Tapet, die gerne heikel werden; Themen wie der drohende Verlust des Bestandschutz, Brandschutz etc. pp. sind unwillkommene Kostentreiber. Da ist es mit ein paar Leitungen auf die Wand tackern oder in der Kabelrinne verlegen, schnell vorbei.

Ich hoffe, dass ich heute mal dazu komme, den Merkur-Artikel zu lesen.


Dat Ei
Da sprichst Du eine wichtige allzu deutsche Problematik an - verändere ich bestimmte Dinge gelten neue Regeln, wie zB der Brandschutz.
Wir hatten das bei der Umnutzung eines Büros in eine Praxis! Hätte die Stadt nicht zugestimmt den Brandschutz nur auf die zu ändernde Etage zu beziehen, hätte es bedeutet, dass der Brandschutz des gesamten Hauses einerseits eine weitere Fluchttreppe (ca. 250.000 €) und zudem massive Maßnahmen innerhalb des Gebäudes erforderlich gemacht hätte sprich unwirtschaftlich!
(Wobei man manchmal schon die Frage stellen dürfen sollte, weshalb ich bei der Umnutzung eines Büros gleich das ganze Haus gemäß der neuesten Bauvorschriften betrahcten muss - Deutschland halt) Dies wäre ein Platz für Bürokratieabbau - nicht drei Formulare abschaffen...

Aber zurück zu den Stellplätzen:

Sicherlich gibt es Anlagen wo man einfach keine verträgliche Lösung hinbekommt, aber Stahlkonstruktionen haben Träger, vertika und horizontal, mit etwas Phantasie läst sich da was machen und der Raum den ein KFZ benötigt ist i.d.R. kein Kubus mit 5,5 x 2,3 x 1,8m sondern vorne ist eine Motorhause über der Platz ist, selbst beim VW-Bus. Aber vielleicht habe ich hier zu viel Fantasie.


In Bezug auf die Versorgungsleistungen denke ich auch, dass mit gutem Willen Luft wäre - möglicherweise sind die "Stadtwerke" hier zu ängstlich, sprich man hat zu viel "Spielraum" eingeplant und will diesen nicht frei geben - andererseits können betriebswirtschaftliche Überlegungen auch eine Rolle spiele - natürlich immer - aber eben auch anbieterseits kann die Möglichkeit zusätzliche Potenziale zu "verkaufen" attraktiv sein....

In einer Wohnanlage in Neusäß mit drei Gebäudeteilen und dtrei Hausansschlüssen sagen die Versorger die Belastung sei schon nahe an der Grenze - ein zusätzlicher Anschluss müsse her und der kostet eben eine hohen 5-stelligen Betrag. Nur Belege für die nahezu vollständige Auslastung brachte niemand. (Ich kann mir nicht vorstellen, dass allzuviele in 180 Wohnungen um 22 Uhr kochen und waschen....)
Was nicht heißt, dass der Stromanschluss seinerzeit bei der Errichtung der Anlage vielleicht schon extrem knapp bemessen wurde und die Stromversorger richtig liegen..

Deshalb ist es auch wieder mal politisch nicht ganz zu Ende gedacht, wenn man nur den Rechtsanspruch für eine Ladestation in einer WEG festschreibt.

Wie seinerzeit als man die Wohnungsnot u.a. damit bekämpfen wollte die Dachgeschosse leichter ausbaubar zu machen - man könne hiermit 1,5 Mio neue Wohnungen schaffen. Auch hier wurde die Rechnung ohne den Wirt gemacht - ist die Wohnung im obersten Geschoss in einer WEG meine - baut niemand das DG aus, wenn ich das nicht will ! Sprich der Gesetzesvorstoß ist nur hilfreich für Mietshäuser die nicht aufgeteilt sind (also nicht im Eigentum mehrerer).Und auch hier würde der aktuelle Brandschutz greifen...nicht der des Herstellungsjahres des Bestandsgebäudes!
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Gruß aus Bayern

Steve

Geändert von steve.hatton (31.03.2026 um 11:12 Uhr)
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