Moin, moin,
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Zitat von embe
Typo? Ersetze die 22 durch 11?
Und was hast Du genau skizziert? Du hast korrekterweise erwähnt, dass 22kW Wallboxen genehmigungspflichtig sind. Von denen ja aber überhaupt nicht die Rede war....
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ja, ein Typo. Manche Dinge sollte man in einem vollen Nv-Zug doch nicht tun, weil die volle Konzentration nicht da ist. Aber nochmals: in Summe liegt die Anlage deutlich über einer 11kW- und sicherlich auch 22kW-Wallbox, so dass sie m.E. genehmigungspflichtig sein wird.
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Zitat von embe
Die Aktualisierung des WEMoG von 2020 (Anspruch auf Ladeanschluß), der Ausbau der Netze vor Ort und zB auch die Möglichkeit zur Reduzierung von Leistungsentnahme (§14aEnWG) durch den Netzbetreiber sind ja nicht im luftleeren Raum angesiedelt.
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Alles lieb und nett, nur der Netzbetreiber muss die Leistung auch ranschaffen können bzw. die WEG bereit sein, die fällige Rechnung des Netzbetreibers zu stemmen.
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Zitat von embe
Dann auch hier bitte mal konkreter. 
Welche Summen nennen die Kollegen denn so?
Und wofür? Sanierung der Ladeinfrastruktur in der TG (wow, so frühzeitig eingebaut, dass sie jetzt schon saniert werden muss)? Instandhaltung der Ladeinfrastruktur (s.o.)? Bauvorhaben zum Einbau einer Ladeinfrastruktur wie in dem Beispiel?
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Ich habe mein konkretes Beispiel für unser Parkhaus (Baujahr 2002/2003) mit Zahlen im Forum schon mehr als einmal aufgeführt. Das Parkhaus ist eine offene Stahlständerbauweise, hat 134 Stellplätze, keinen Betriebsraum und einen Stromanschluss, der für die elektrischen Tore und die Beleuchtung reicht. Die Stellplätze sind so dimensioniert, dass unser Pkw bereits heute die Länge voll ausreizt. Eine Wallbox an der Rückseite des Stellplatz zu montieren, ist auch eine Herausforderung, da sich dort aufgrund der offenen Ständerbauweise keine Wand, sondern nur ein halbhohes Gitter befindet. An diesem Gitter wird man die Wallbox nicht montieren können, weil der Stellplatz sonst Tiefe verliert oder die Fahrgasse an Breite. Also würde es auf eine Art Ständerkonstruktion hinauslaufen müssen.
In der ~300 m langen Straße gibt es ein weiteres Exemplar dieses Parkhauses. Gut 30 m neben unserem Parkhaus befindet sich wiederum eine Tiefgarage für einen anderen Häuserblock. Nur um mal zu skizzieren, was auf den Netzbetreiber zukommt. Und wir befinden uns hier in einer Gegend mit vorwiegend Einfamilienhäusern und wenigen mehrgeschossigen Mietshäusern.
In Tiefgaragen, insbesondere alten, kommen gerne noch ganz andere Themen auf's Tapet, die gerne heikel werden; Themen wie der drohende Verlust des Bestandschutz, Brandschutz etc. pp. sind unwillkommene Kostentreiber. Da ist es mit ein paar Leitungen auf die Wand tackern oder in der Kabelrinne verlegen, schnell vorbei.
Ich hoffe, dass ich heute mal dazu komme, den Merkur-Artikel zu lesen.
Dat Ei