Oh, stimmt, das kommt aus dem Artikel im Merkur. Sorry!
Die Aussage, dass
für die Planung und Dimensionierung pro Ladeplatz eine Leistung von 750 W ausreicht ('... Feldversuche von Autoherstellern und Stromnetzbetreibern haben gezeigt, dass viel geringere Anschlussstärken ausreichen, weil meist nur ein Bruchteil der Autos angesteckt ist. ...' )
ist natürlich ganz leicht mit 'zum Laden stehen dann maximal 750W zur Verfügung' zu verwechseln.
Die Interpretation möge einjeder für sich vornehmen.
Das hatte ich unterschätzt. My bad.
Zitat:
Zitat von Dat Ei
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Die einzelne 22kW-Wallbox ist nur anzeige-, aber nicht genehmigungspflichtig....
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Typo? Ersetze die 22 durch 11?
Und was hast Du genau skizziert? Du hast korrekterweise erwähnt, dass 22kW Wallboxen genehmigungspflichtig sind. Von denen ja aber überhaupt nicht die Rede war....
Die Aktualisierung des WEMoG von 2020 (Anspruch auf Ladeanschluß), der Ausbau der Netze vor Ort und zB auch die Möglichkeit zur Reduzierung von Leistungsentnahme (§14aEnWG) durch den Netzbetreiber sind ja nicht im luftleeren Raum angesiedelt.
Bei einer Anlage mit fast 100 Stellplätzen macht das auch nicht ein Eigentümer selbst, das macht eine Fachfirma. Die werden sich natürlich auch mit dem Netzbetreiber im Vorfeld ins Benehmen setzen.
Die WEG muss beschliessen dass es gemacht werden soll, und dann ein entsprechendes Angebot absegnen.
Und als Eigentümer bohrst Du auch nicht einfach ein Loch durch die Hauswand, das geht nur mit WEG Genehmigung.
Zitat:
Zitat von Dat Ei
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Von meinen Kollegen, die Stellplätze in Tiefgaragen besitzen, höre ich beständig Klagen, wie schnell da für Sanierungen, Instandhaltungen oder Bauvorhaben ganz andere Summen zusammenkommen.
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Dann auch hier bitte mal konkreter.

Welche Summen nennen die Kollegen denn so?
Und wofür? Sanierung der Ladeinfrastruktur in der TG (wow, so frühzeitig eingebaut, dass sie jetzt schon saniert werden muss)? Instandhaltung der Ladeinfrastruktur (s.o.)? Bauvorhaben zum Einbau einer Ladeinfrastruktur wie in dem Beispiel?