26.03.2026, 13:55
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#4622
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Registriert seit: 13.03.2006
Ort: Idstein
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Zitat:
Zitat von steve.hatton
Danke für die Korrektur.
Ich meinte nicht die "üblichen" Zusatzkosten durch Gerichte, Anwälte und Planer bei Verlegungen, sondern wessen Erträge verringern sich u.U. durch die neue Trasse?
Vielleicht gibt`s ja einfach auch gewisse Interessen an der Erhaltung des status quo.
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Selbst der Bauherr Amprion war mit den Änderungen einverstanden... wirtschaftliche Interessen auf dieser Seite scheiden also aus. Der einzige, der das zu verantworten hat ist die Bundesnetzagentur.
Ich hab's mal von der KI zusammenfassen lassen (und das passt auch genau so zu meinem eigenen Wissenstand):
Zitat:
**Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat alle kleinräumigen Verschwenkungen abgelehnt** — das ist der zentrale Grund für das Scheitern.
Im Detail spielten mehrere Faktoren eine Rolle:
**Entscheidung in der Bundesfachplanung (2022)**
Die BNetzA lehnte den gemeinsamen Planungsvorschlag von Amprion und der Stadt Idstein ab, den Trassenkorridor im im Bereich von Idstein so aufzuweiten, dass die Gleichstromtrasse als Verschwenkung entlang der Bahnstromtrasse mit Abstand um die Wohngebiete herumgeführt werden könnte. Damit ist Amprion für die Planfeststellung daran gebunden, die Bestandsleitung — die im Bereich Mollweg sogar vorhandene Bebauung überspannt — als Korridor anzusetzen.
**Striktes Festhalten an der Bestandstrasse**
Lange Zeit hatten die Kommunen versucht, die BNetzA dazu zu bewegen, die Trasse mit kleinen Verschwenkungen um die Wohngebiete herumzuführen. Teilweise wäre dazu nur die Versetzung von 2–3 Masten notwendig gewesen. Die BNetzA hat sich jedoch gegen jede kleinräumige Verschwenkung ausgesprochen, obwohl Ministerpräsidenten, Bürgermeister und Bürger seit fast 10 Jahren konkrete Vorschläge gemacht hatten.
**Planfeststellungsbeschluss ohne jede Anpassung**
Mittlerweile liegt der Planfeststellungsbeschluss vor, der keinerlei Verschwenkungen auch in Idstein vorsieht. Das ist umso enttäuschender, als auf allen politischen Ebenen und durch viele Bürger und Bürgerinitiativen konstruktive kleinräumige Verschwenkungsvorschläge vorgelegt wurden.
**Klage als Konsequenz**
Bürger und der Verein Umweltschutz-Taunus e.V. haben gemeinsam mit Unterstützung der Kommunen Hünstetten, Idstein, Niedernhausen, Eppstein und Hofheim Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Die betroffenen Kommunen, darunter Idstein, haben auf den Klageweg selbst verzichtet — aufgrund ihrer begrenzten Klagebefugnis — und wollen stattdessen die klagewilligen Privaten finanziell unterstützen.
**Zusammenfassung:** Die kleinräumige Verschwenkung scheiterte nicht an technischen oder wirtschaftlichen Hindernissen, sondern daran, dass die BNetzA konsequent auf der Bestandstrasse bestand und sämtliche Alternativvorschläge — trotz breiter politischer und bürgerschaftlicher Unterstützung über viele Jahre — ablehnte.
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Grüße aus dem Taunus
Holger
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