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Alt 27.10.2025, 16:06   #6
Kurt Weinmeister

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Registriert seit: 06.03.2015
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Beiträge: 4.853
Zitat:
Zitat von joker13 Beitrag anzeigen
Ich denke du solltest fairerweise auf die geltenden Gesetze (DSGVO) hinweisen ...
Da tue ich mich jetzt etwas schwer. Auf der einen Seite sollte man selber wissen, welche Gesetze zu beachten sind und auf der anderen Seite kann ich nicht beurteilen, welche Gesetzespassage auf das einzelne Individuum angewendet wird.
Die DSGVO lässt ja durchaus zu, dass Menschen (auch ohne ausdrückliche Erlaubnis) fotografiert werden. Wenn ein berechtigtes Interesse (Presse, Veranstalter, etc) besteht, dann geht das.
Was nicht geht, sind Fotos von Menschen unter 18 Jahren -> da ist zwingend ein Einverständnis einzuholen.

Ich habe aber kein Problem, wenn Menschen verpixelt oder anders unkenntlich gemacht werden. Ich will ja nur die Szene.

Dieser junge Mann hat sich mir nach Einnahme mehrerer Gin-Tonics schluchzend offenbart, dass er die Kamerawende vollzogen und eigentlich ein Nikonianer sei. Sein coming out sei ihm sehr schwergefallen und er bittet darum, seinen Fetisch nicht publik zu machen.
Selbstverständlich respektiere ich seinen Wunsch und mache ihn unkenntlich.


Zitat:
Zitat von Crimson Beitrag anzeigen
Moin,

... da muss ich mich mal ganz weit aus der Komfortzone begeben ...
Ja, und bitte so weit gehen, dass Du nicht mehr in selbige zurückfindest

Zitat:
Zitat von cf1024 Beitrag anzeigen
Alles klar, Challenge angenommen.
Woher wusstest ich das?
Ich bin mir sicher, Du wirst etwas finden!

Zitat:
Zitat von CB450 Beitrag anzeigen
Ich habe nicht weniger von dir erwartet.
Warum verspüre ich bei Deinen Beiträgen immer so einen Druck auf meinen Schultern?
Aber ich freue mich auf Deinen Beitrag. Er wird wie immer einen ganz besonderen Moment magisch einfangen.
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Das Leben ist eine Illusion, hervorgerufen durch Alkoholmangel (Bukowski).
Chefexeget an der Rudolf-Steiner Schule
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