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Alt 24.07.2025, 18:23   #5
DerGoettinger
 
 
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Zitat von Irmi Beitrag anzeigen
Nicht erkennbar ist eine Person, wenn sie durch niemanden oder nur die enge Familie oder allein den Partner identifiziert werden kann, dann darf man es veröffentlichen, so die Faustregel.
Außerdem folgen die Bilder von cf1024 ja unstreitig schon selbst einem eigenen künstlerischen Konzept - womit wir wieder einmal in den Bereich des § 23 KUG Abs. 1 Nr 4. gelangen.
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"Die ersten 10.000 Bilder sind die schlechtesten" - wahlweise Henri-Cartier Bresson, Jackson Pollock oder Helmut Newton zugeschrieben
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