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Alt 19.04.2005, 12:12   #7
Dimagier_Horst
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
Zitat:
Zitat von Tom
keinen nennenswerten Vorteil für den Käufer gebracht
Der Vorteil ist erheblich, denn nach der alten Regelung hast Du gegen einen Verkäufer, der ein bisschen clever war, nichts ausrichten können. Die Erleichterungen für den Verbraucher bei Fernkauf ist ebenfalls nicht zu unterschätzen.

Zitat:
Zitat von Tom
So ein Nachweis ist aber fast nie zu erbringen
So ein Nachweis ist recht gut zu erbringen, wenn man sich ein bisschen kümmert.
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