Zitat:
Zitat von Dat Ei
das sollte auch nicht die Aussage gewesen sein, aber dem KUG steht bzgl. der Datenverarbeitung nicht nur eine Verordnung, sondern durchaus auch ein Gesetz gegenüber.
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...was ich mit " kann dieses insofern einschränken, was es damit auch zu einem relevanten Gesetz macht" ja auch anerkannt habe. Die Frage, die auch ich an dieser Stelle nicht klären kann (und will) ist die Bedeutung des BDSG in dieser Angelegenheit. BGH und BVerfG sind ohne Verweis auf das BDSG ausgekommen. Die DSGVO scheint meinem Eindruck nach für die beiden Gerichte einschlägiger zu sein. Mehr wollte ich nicht zum Ausdruck bringen.