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Alt 30.06.2025, 22:04   #9
ayreon
 
 
Registriert seit: 23.06.2004
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Also das mit der Kunstfreiheit halte ich für sehr dünnes Eis und auch hier sehe ich den Verweis auf die Absicherung durch eine Rechtsschutzversicherung sehr zwiespältig an.

Im Zweifel zählt für mich eindeutig die DGSVO und das Recht am eigenen Bild (Personen der Zeitgeschichte mal teilweise ausgenommen)

Ergo sehe ich bei der Streetfotografie drei Alternativen

- Ich frage die abgebildete Person vor oder nach der Aufnahme nach der Erlaubnis für den gewünschten Verwendungszweck, gibt sie die ist alles ok, besteht sie auf Löschen wäre dieses ratsam
- Ich fotografiere Personen sehr diskret in der Öffentlichkeit und verwende die Bilder für den persönlichen Gebrauch funktioniert das solange, bis man doch mal erwischt wird

Während des Usertreffens in Hamburg gab es 2-3 Szenen die mich wahnsinnig gereizt hätten, aber die Personen waren eilig unterwegs und ich dann doch zu schüchtern sie anzusprechen
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Schönen Gruß
Martin
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