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Alt 30.06.2025, 15:42   #4
DerGoettinger

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Zitat von HoSt Beitrag anzeigen
Das Problem an der ganzen Thematik besteht mMn doch darin, dass Recht haben und Recht bekommen zwei Paar Schuhe sind...

Im konkreten Fall: Wenn der Mensch mit der Fancy Mütze Dir über seinen RA eine strafbewehrte Unterlassungserklärung schickt, wird das Ganze erst einmal teuer - weil du selbst einen RA brauchst... und ob du dann vor einem Gericht Recht bekommst
Wir bleiben beim Thema Rechtsirrtümer:

Nur weil mir jemand eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zuschickt, muss ich sie ja nicht unterschreiben. Und wenn ich nichts unterschreibe, muss ich auch keinen gegnerischen Anwalt bezahlen. Wofür denn? Dass ich einen Brief bekommen soll, war allein seine Entscheidung.

Was wird dann weiter passieren? Wahrscheinlich wird die Gegenseite Klage erheben. Dann würde ich mir zur Unterstützung sicherlich einen Rechtsanwalt. Aber genau für die Fälle habe ich ja auch eine Rechtsschutzversicherung. Wichtig ist dabei, die Versicherungsbedingungen zu prüfen.

Und den Ball mit dem "Recht bekommen" spiel ich gern zurück: dass die Gegenseite Recht bekommt, ist genauso unklar. Man muss halt seinen Standpunkt gut argumentieren. Grundrechte sind immer starke Argumente, und Art. 5 Abs. 3 GG ist ein Grundrecht.
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"Die ersten 10.000 Bilder sind die schlechtesten" - wahlweise Henri-Cartier Bresson, Jackson Pollock oder Helmut Newton zugeschrieben

Geändert von DerGoettinger (30.06.2025 um 15:45 Uhr)
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