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Alt 19.04.2005, 09:33   #6
Tom
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Beiträge: 4.424
Zitat:
Zitat von Dimagier_Horst
Die Gewährleistung beträgt auf Neuware 2 Jahre, die der Verkäufer zu gewähren hat. Der Hersteller hat rein gar nichts mit der gesetzlich geregelten Gewährleistung zu tun.
Das Problem ist nur, daß Du ab dem 7. Monat dem Händler beweisen mußt, daß das Gerät den Fehler bereits beim Kauf hatte.
So ein Nachweis ist aber fast nie zu erbringen.

Innerhalb der ersten 6 Monate muß der Händler beweisen, daß das Gerät in Ordnung ist.

So gesehen hat die EU-Neuregelung der Gewährleistung (ab 1.1.2002) keinen nennenswerten Vorteil für den Käufer gebracht, da die letzten 18 Monate Gewährleistung reine Makulatur sind...

Gruß
Tom
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