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Alt 09.04.2025, 08:26   #8
Dat Ei
 
 
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Beiträge: 20.213
Moin, moin,

Zitat:
Zitat von averel Beitrag anzeigen
Sorry, aber ist diese Regel nicht veraltet und spricht gegen das Recht auf Vergessen?
ganz so einfach ist das wie sooft in juristischen Fragen nicht. Die DSGVO bzw. GDPR kennt nicht nur das persönliche Recht, sondern auch Rechte der erhebenden Seite, so z.B. das berechtigte Interesse. Des Weiteren haften Betreiber öffentlicher Plattformen für den Inhalt und müssen z.B. die Justiz bei Anfragen zu rechtswidrigen Inhalten unterstützen. Der Betreiber ist gut beraten, die Daten, die zur eindeutigen Identifikation einer Person helfen, auch eine gewisse Zeit nach Ausscheiden / Löschung der Person aufzubewahren, um derlei Anfragen befriedigen und sich selbst entlasten zu können.

Da hier im Forum nicht der reale Vor- und Familienname erhoben wird, und auch keine weitere, eindeutige Identifikation für den Beitritt notwendig ist, bleiben dem Betreiber nur die Logs (z.B. IP-Adressen und Zugriffszeiten) und die Mailadresse, um Postings oder sonstige Inhalte, die vom User stammen, eindeutig einer Person zuzuordnen. Welche Zeiträume für die Aufbewahrung nach der Löschung des Accounts angemessen sind, sollte der Betreiber einmal in einer professionellen Beratung klären lassen.

Es ist zu bezweifeln, dass der Nickname ein personenbezogenes Datum ist, denn über ihn lässt sich nicht eindeutig die Person ermitteln. So könnte z.B. auch ich in anderen Foren einen Account mit dem Nickname "flyppo" anlegen.


Dat Ei
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