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Alt 09.04.2025, 01:12   #7
usch
 
 
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Zitat:
Zitat von averel Beitrag anzeigen
Sorry, aber ist diese Regel nicht veraltet und spricht gegen das Recht auf Vergessen?
Das könnte Marie bestimmt beantworten, wenn sie nicht verschollen wäre.

Das Löschen der Zugangsdaten und Profilinformationen fällt sicher unter die DSGVO. Aber sobald der Personenbezug durch das Löschen ersterer nicht mehr gegeben ist, ist ein solchermaßen anonymisierter Forumsbeitrag meiner Auffassung nach – ich bin kein Jurist – nicht mehr davon betroffen. Siehe auch DSGVO Artikel 17

Zitat:
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, soweit die Verarbeitung erforderlich ist
a) zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information;
...
d) für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gemäß Artikel 89 Absatz 1, soweit das in Absatz 1 genannte Recht voraussichtlich die Verwirklichung der Ziele dieser Verarbeitung unmöglich macht oder ernsthaft beeinträchtigt
Hier greift dann IMHO bestenfalls das Urheberrecht. Den genannten Passus in den Forumsregeln könnte man vielleicht etwa so umformulieren:

"Mit dem Hochladen eines Beitrags gewährst du den Betreibern das nicht exklusive, unwiderrufliche Recht, diesen auf den Servern des SUF zu speichern und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen."

Übersetzung in rechtsverbindliches Deutsch bitte durch einen Fachmann vornehmen lassen.
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Any feature is a bug unless it can be turned off. (Heuer's Law, 1990)
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