Zitat:
Zitat von skewcrap
Das bedeutet also faktisch, dass man bei Weiterverkauf nur die Jahre 1-2 hat, nicht aber 3-4, richtig?
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Ich bin kein Jurist, aber da steht nicht "die Garantie erlischt", sondern "ist nicht übertragbar". Ansprüche kann also nur derjenige geltend machen, auf dessen Namen der Coupon ausgestellt wurde. Vermutlich solltest du die Kamera vor Ablauf der Garantiezeit auch nicht aus deinem Sony-Account löschen.
Zitat:
Ich habe eine A6600 aus dem Jahr 2020 mit Restgarantie bis Feb 2025
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Das wären allerdings fünf Jahre.