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Alt 02.05.2024, 19:54   #18
usch
 
 
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Zitat:
Zitat von joredue2 Beitrag anzeigen
Stand jetzt werde ich die Kamera wohl NICHT reparieren lassen...
Hast du die AGB von Geissler gelesen?

Zitat:
Soll die Ware an den Auftraggeber zurückgegeben oder zurückgeschickt werden, so braucht der untersuchte Gegenstand nicht mehr in den ursprünglichen Zustand versetzt werden,wenn es wirtschaftlich und technisch nicht vertretbar ist
"Wirtschaftlich vertretbar" ist ein dehnbarer Begriff, wenn die Kamera angeblich schon nahezu ein Totalschaden ist. Theoretisch könnten sie die zerlegte Kamera eintüten und so zurückschicken. Nur als Hinweis, damit du nicht noch einen Schock kriegst.

Was die gesetzliche Gewährleistung angeht, bin ich eher skeptisch. Zum einen könnte es sein, dass du den Anspruch schon verwirkt hast, indem du die Kamera eigenmächtig zu einer Reparaturwerkstatt geschickt hast statt zurück an den Händler. Und zum anderen könnte Amazon argumentieren, dass es so gut wie unmöglich ist, dass eine originalverpackte, direkt vom Hersteller bezogene Kamera einen derartigen Wasserschaden aufweist, ohne dass andere Teile (Handbücher, Verpackungskarton) ebenfalls Feuchtigkeitsspuren aufweisen. Das müsste dann im Falle eines Gerichtsverfahrens ein Gutachter klären. Aber ich bin kein Jurist, und versuchen kannst du es ja erst mal.
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