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Alt 27.06.2023, 09:33   #4157
ha_ru
 
 
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Beiträge: 2.797
Hallo,

leider ist die Welt etwas komplizierter und Lohnkosten + direkte Lohnnebenkosten (Sozialversicherungsbeiträge...) + indirekte Lohnnebenkosten (z.B. sind die verkorste elektronische Arbeitsunfahigkeitsbescheinigung, die Regleung zru Staffelung des Zuschlags in der Pflegeversicherung und das Hinweisgeberschutzgesetz da die neuesten Kostentreiber) sind durchaus ein Problem in Deutschland, vor allem für kleine und mittlere Unternehmen.

Dazu kommen aber genügend andere Probleme, z.b. bis zu 4 Jahre Genehmigungsdauer bis eine Produktionshalle gebaut werden dürfte. Bis dahin wurde aber das was dort geplant war woanders gebaut und die Halle wird so wie sie genehmigt wurde nicht mehr gebraucht, Plan ändern heißt zurück auf Start. oder wer für die energetische Sanierung eine Förderung beantragt muss vorher wissen, ob in dem Altgebäude Wohnungen, eine gewerbliche oder andere Nutzung erfolgt. Ändert sich das im Laufe der Planung z.B. aufgrund städebaulicher Rahmenbedingungen oder muss die der Sanierung etwas anders ausgeführt werden muss man die Förderung neu beantragen und ein neues, kostenintensives Gutachten vom Energieberater machen lassen.

Letzlich leben Unternehmensberatungen davon Unternehmen aufzuzeigen, wo in der globalen Welt für sie am meisten Rendite zu generieren ist und wenn wir in D alles so kompliziert machen wandert mehr ab als zu.

Wir müssen daher in allen Bereichen mehr darauf achten die Dinge einfacher zu machen als noch komplizierter und nur vermeintlich gerechter. Das gilt fürs Steuer- und Sozialversicherungsrecht, Arbeitsrecht, Baurecht ... und weil es so viele Bereiche sind ist es kompliziert und mühsam.

Zum Thema Energiewende wird abgewürgt:
Wer sich z.B. die Beiträge von Andreas Schmitz zu Anmeldung von PV-Anlagen mkit und ohne Einspeisung, Balkonsolaranlagen oder den Förderanträgen zu Wärmepumpen bekommt einen Eindruck, wie wir uns da selbst ausbremsen. Was mir da fehlt ist eine Regelung, dass eine Balkon-PV-Anlage mehr als 600/800W einspeisen darf, wenn sie an einem eigenen Stromkreis ohne Verbraucher angeschlossen wird, Dann wären nämlich 3.600W nach den technischen Normen als gefahrlos machbar anerkannt.

Von den in 2021 und 2022 installierten PV-Anlagen die bei uns im Büro zur Erstellung der Steuerklärung schon dazu über die Tische lief fällt mir kein Fall ein, bei dem alles richtig und in angemessener Zeit ablief. Zwischen Anmeldung der Anlage und den ersten Einspeisevergütungen lagen oft viele Monate, weil angeblich irgendeine Unterlage, Anmeldung, Erklärung fehlte, die Steuernummer für die Umsatzsteuer nicht zugeteilt wurde... Auch steuerlich machen uns die Anlagen aufgrund der Gesetzesänderungen viel Arbeit, die in keinem Verhältnis zu den Steuerbeträgen steht, um die es da geht. Was richtig ist hat neulich eine Referent der Oberfinanzdirektion Kalrsruhe mit dem Satz kommentiert: Wie das auszulegen ist werden wir in 3-4 Jahren von den Gerichten gesagt bekommen.
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