Vielleicht prüfen die Schweizer Kollegen einmal, ob ihre Erfahrungen sich auf deutsches und EU-Recht übertragen lassen.
Wegen einem Bild gleich die Anwalts-Keule zu schwingen und dick Kohle einzufordern - ich weiß nicht. Zuerst gäbe es von mir eine nette Mail, das Foto in angemessener Frist offline zu nehmen.
LG, Martin
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