Zitat:
Zitat von steffenl
Also Du, Du persönlich würdest hingehen und die Leute von der Straße reißen?
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Wie ich schrieb, im Notfall: Ja. Wobei nachfolgend die Gerichte den Notfall definieren müssten, was dann wieder von der Gesinnung des Richters abhängt. Die Körperverletzung ist ja das Ankleben, das Wegreissen jedoch die Rettung, z.Bsp. vor Zeki:
https://youtu.be/wKpNhLbE16w