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Interessanterweise gilt allein bei einer Nutzungsänderung eines Gebäudes - vorher Büro jetzt Wohnung oder umgekehrt, oder Büro in Praxis, - damit der aktuelle Brandschutz und das aktuelle Klofensterchen zum Nachbarn hin muss als Brandschutzfenster aufgeführt werden !
Man muss nicht alles verstehen - es ändert sich nichts am Gebäude aber .....
Allerdings wenn eine Leitung nicht nur saniert wird sondern "aufgebohrt" sollte man mal nachschauen ob das noch dem ursprünglichen Genehmigungsverfahren entspricht ...
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Gruß aus Bayern
Steve
Geändert von steve.hatton (04.11.2022 um 16:35 Uhr)
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