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Alt 24.10.2022, 16:40   #10
steve.hatton
 
 
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Man sollte aber auch überlegen ob es ein begrenztes Nutzungsrecht ist oder ein generelles und für welchen Zweck oder welche Zwecke(!).

Ich erinnere mich an einen Architekten, der für eine befreundete Fotografin bei einem Bauherrn um einen Fototermin für das von ihm erbaute Haus bat. Das Mädel wolle das für Ihre Mappe, deshalb sei auch kein Honorar zu vereinbaren :-)))

Nach dem OK kam die Dame drei Tage ins Haus, um Bilder zu fertigen, danach war das Bild groß in der Augsburger Allgemeinen Zeitung (Wochenendausgabe), daraufhin bewunderten ganze Menschentrauben am Zaun das Haus, einige kamen sogar einfach mal auf das Grundstück um zu schauen (?!?!). Zwei Wochen später wurde dann auch noch eingebrochen und heute, mehr als 10 Jahre danach, prangert das Bild immer noch als großflächige Werbung für einen schwäbischen Energieversorger im Allgäu von einem Stadel - neben einer stark befahrenen Bundesstraße.....

So viel zur "Bewerbungsmappe" der Fotografin.
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Gruß aus Bayern

Steve
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