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Alt 06.08.2022, 09:20   #2040
atlinblau
 
 
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Zitat:
Zitat von turboengine Beitrag anzeigen
Wenn man die notwendigen Abstandsflächen miteinbezieht kann man pro überragter Fläche aus Solarenergie sogar etwas mehr pro m2 „ernten“ als bei Wind.

https://www.dlr.de/dlr/Portaldata/1/...die2011_bf.pdf

Die Daten dürften sich seither etwas verbessert haben, allerdings nimmt mit der Höhe der WKA auch der Abstandsflächenbedarf zu. ..
Ich habe mir die ganzen 345 Seiten aus 2011 nicht durchgearbeitet. Eine Textsuche im PDF nach "Abstandsfläche" ergab jedoch "NULL" Treffer.
Wäre für einen entsprechenden Beweis (Zitat, Überschrift, Seitennummer o.ä.) deiner Aussage dankbar - der LINK gibt eine Bestätigung nicht her.

Die Suche nach "Flächenbedarf" ergibt als Treffer die Grafik
"Typische flächenspezifische Energieerträge von EE und ihrer Bandbreiten"
auf Seite 82.

Hier wird jedoch Wind/Solar mit den Erträgen der Biomasse verglichen.

"Ersichtlich ist, dass die technische Nutzung der Solarstrahlung oder der Windenergie um ein bis zwei Größenordnungen höhere flächenspezifische Erträge liefern als die energetische Nutzung von Biomasse..."


Als Grundlage für den Vergleich Wind/Solar mit der Biomasse wird daher die ganze Fläche (entsprechen der Aufstelldichte der WKA) in die Rechnung mit aufgenommen:

"Wind entsprechend deutschen Verhältnissen, 5 MW-Anlagen, Aufstelldichte 20 MW/km²; Bezug auf gesamte Fläche; "

Das ist verständlich, da man auch bei Solar die ganze Fläche berücksichtigen muss - ist, aber als genereller Vergleich der verschiedenen Erneuerbaren untereinander nicht anwendbar.

Zitat:
Zitat von turboengine Beitrag anzeigen
Ich vertrau da doch eher deutschen Großforschungseinrichtungen als irgendwelchen speziellen Studien der Laubag.
Ich auch... man sollte die Zahlen und Angaben der speziellen Studien aber nicht aus dem Zusammenhang reißen.

Das Umweltbundesamt hat mal die "Flächenrucksäcke" von Gütern und Dienstleistungen bei der Erstellung einer Ökobilanz untersucht.

...klick!!!

Darin heißt es eindeutig:
"Als Beispiel für die Vermeidung einer Doppelzählung seien die Ackerflächen im Nahbereich von Windenergieanlagen genannt. Sie sind der agrarischen Nutzung bzw. der Produktion agrarischer Güter zuzurechnen und nicht einer fiktiven Abstandssphäre um die Windenergieanlage. Wird die Nutzung in einem bestimmten Radius um eine Anlage jedoch deutlich eingeschränkt (z. B. Einschränkung der Forstwirtschaft im Nahbereich um eine Windenergieanlage im Wald), dann sind diese Flächen der Belegung durch die Anlage zuzurechnen.
Das genannte Grundprinzip gilt nicht nur räumlich, sondern auch zeitlich und ist insbesondere dann bedeutsam, wenn eine direkte Flächenbelegung nur einen kurzen Zeitraum anhält. Als Beispiel kann hier der Braunkohleabbau dienen, wo der Vorgang der Abgrabung in vergleichsweise kurzer Zeit erfolgt, eine andere Nutzung der Fläche allerdings erst nach einer längeren Phase (hier z. B. nach der Rekultivierungsphase) stattfinden kann. Dieser Zeitraum, in dem weder eine direkte Nutzung (z. B. ein Rohstoffabbau) noch eine andere Nutzung stattfinden kann, wird der Verursachernutzung angerechnet..."



Thomas

Geändert von atlinblau (06.08.2022 um 09:48 Uhr)
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