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Zitat von Hellraider
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Zitat von Tom
Selbst bei Kunden/Produkten wo über 95% aller Rücksendungen unberechtigt erfolgen...
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Genau so und NUR so ist das auch richtig. Der Verkäufer gilt in einem solchen Fall als der Profi. Wie soll ein "Laie" zu Hause beurteilen können, ob tatsächlich ein Defekt oder "nur" eine Unverträglichkeit vorliegt?
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Im Prinzip hast Du Recht.
Wobei die Fälle halt nicht 1:1 vergleichbar sind. 95% unberechtigt ist schon extrem, wobei unsere Kunden (KFZ-Werkstätten) eigentlich Profis sind und sich sicher nur ungern als Laien bezeichnen lassen würden.
Beim Magicstor gehe ich aber davon aus, daß <50% der Reklamationen unberechtigt sind, d.h. die Mehrheit wahrscheinlich berechtigt ist (was man sonst so in den Internetforen hört...)
Zur Unverträglichkeit/Inkompatibilität:
Dafür ist Magicstor mittlerweile ja bekannt.
Aber auch das würde dann doch eine Gutschrift oder Wandlung rechtfertigen (oder etwa nicht?).
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Zitat von Hellraider
In den meisten Fällen ist es aber meist umgekehrt: Der Verkäufer hat weniger Ahnung als man selbst.
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Das hast Du schön gesagt. ;-)
Genau so ist es nämlich, und beim Versandhandel ganz besonders, da sitzen fast nur Hiwis und ein paar Kaufleute...
Dieser Händler schreibt sogar auf seiner Website, daß technische Beratung nur sehr begrenzt möglich ist.
Wie die selben Leute dann technische Prüfungen durchführen, mag ich mir lieber nicht vorstellen :-(
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Zitat von Hellraider
Auch dann oder besser gesagt gerade dann sollte man auf eine kostenlose Überprüfung bestehen. Da gab es auch glaube ich mal ein Gerichtsurteil aus Karlsruhe drüber, wenn ich mich noch recht erinnern kann.
Dort hieß es, dass es einem Laien nicht "zugemutet" werden kann, einen vermeintlichen technischen Defekt beurteilen zu können und daher der Verkäufer keinerlei Anrecht auf eine "Überprüfungspauschale" habe.
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Darauf würde ich mich gerne berufen. Wie kann ich dieses Urteil finden? AZ?
Ich würde das dann "beiläufig" mal erwähnen, damit der Händler gleich weiß, wo der Hase läuft... ;-)
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Zitat von korfri
Wenn die CF-Karte aber erst jetzt ausgefallen ist,
nachdem sie vorher funktioniert hatte, ist es ein
Garantiefall, für welchen der Hersteller zuständig ist.
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Ich habe die Karte erst vor 4 Monaten bekommen und zugegebenermaßen eigentlich so gut wie nie benutzt (war halt nur für Urlaub etc. gedacht).
Wenn ich das richtig verstanden habe, muß der Verkäufer innerhalb der ersten 6 Monate MIR beweisen, daß die Karte in Ordnung ist.
Ich gehe davon aus, daß mir dadurch keine Kosten (außer vielleicht meine eigenen Versandkosten) entstehen dürfen.
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Zitat von korfri
Wenn Du jetzt also den Verkäufer einspannst,
ihm das Ding schickst, er es zum Hersteller schickt,
dieser es wegen Falschmeldung zurückschicken sollte,
und der Händler es dann wieder Dir schicken muß,
fällt 4x Porto an, was der Händler auslegen muß.
Es ist dann nur logisch, das er das zurück haben möchte.
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Wen soll ich denn bitte sonst einspannen? Der Verkäufer ist mein Vertragspartner, nicht der Hersteller.
Wenn der Händler Versandkosten hat, soll er das doch bitte auch so deklarieren und nicht "Überprüfungspauschale" nennen.
Das hört sich sonst so an, als ob er selbst etwas prüfen würde...
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Zitat von korfri
Er sollte sich also auch nicht dumm verhalten.
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Wie wahr... ;-)
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Zitat von Dimagier_Horst
Wer solche Fehler, die nicht böswillig zustande kommen, nicht zu seinem Imagevorteil umzudrehen vermag und statt dessen lieber Krümel zählt, verpasst eine verkäuferische Chance. Das muss jeder, der freiwillig in das Haifischbecken "verkaufen" springt, selber entscheiden.
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Mir ist es auch unverständlich, warum ein Händler erstmal versucht offensichtlich berechtigte Garantie/Gewährleistungsfälle abzuwimmeln.
Mit Sicherheit kann er bei Ausfällen Schadenersatz beim Hersteller geltend machen.
Wenn er allerdings lieber erst mal die Kunden vergrault, kann man ihm nur schlechte Geschäftspolitik attestieren.
Ich würde als Kunde dort jedenfalls nichts mehr kaufen und den Laden auch nicht weiterempfehlen...
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Zitat von Haegar
Wenn ich mein BGB richtig kenne, hast Du auch ein nicht durch AGB-Klauseln abdingbares Wahlrecht zwischen "Beseitigung des Mangels" oder "Lieferung einer mangelfreien Sache" (§ 439 I).
Wenn er die also eine Überprüfungsgebühr andrehen will, mach' von Deinem Wahlrecht Gebrauch und verlange ein mangelfreie Karte.
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Noch lieber wäre mir Wandlung bzw. Gutschrift.
Magicstor traue ich nicht mehr, da das bereits der 2. Ausfall eines Magicstor-Microdrives bei mir ist, obwohl ich die Dinger immer nur mit "Samthandschuhen" angefaßt habe.
Nochmal möchte ich das Risiko eines Datenverlustes nicht eingehen...
Gruß
Tom