Zitat:
Zitat von guenter_w
Falsch - die Vermögensverwaltung ist immer noch gemeinnützig und steuerfrei! Heerscharen von Steuerberatern leben von der AO-gemäßen Ausgestaltung der Buchführungen und Bilanzen...
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Entschuldigung, aber den Unsinn kann ich nicht stehen lassen.
In der Abgabenordnung ist das ganz klar geregelt:
Zitat:
§ 55 Selbstlosigkeit
(1) Eine Förderung oder Unterstützung geschieht selbstlos, wenn dadurch nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke - zum Beispiel gewerbliche Zwecke oder sonstige Erwerbszwecke - verfolgt werden und wenn die folgenden Voraussetzungen gegeben sind:
1. Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder oder Gesellschafter (Mitglieder im Sinne dieser Vorschriften) dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Die Körperschaft darf ihre Mittel weder für die unmittelbare noch für die mittelbare Unterstützung oder Förderung politischer Parteien verwenden.
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Als einer der Heerscharen, die sich damit beruflich befassen, kann ich Dir versichern, dass gerade im Bereich der Gemeinnützigkeit insbesondere Zuwendungen an Gesellschafter ein ganz heikles Thema sind und sehr schnell die Gemeinnützkeit auf dem Prüfstand steht. Was Du eventuell meinst ist, dass auch ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb unterhalten werden darf, der dann aber nicht steuerbefreit ist und auch dessen Erträge dürfen nicht an Gesellschafter einfach weitergleitet werden.