Zitat:
Zitat von Yvan Boeres
Vielleicht stellt sich heraus, dass dies eine Ausrede von Minolta ist, aber wie heisst es so schön: "Im Zweifel für den Angeklagten".
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Hey Yvan,
den Ansatz "Im Zweifel für den Angeklagten." halte ich hier für nicht haltbar und der deutschte Verbraucherschutz sieht dies sicherlich auch ein wenig mehr aus Kundensicht. Minolta bewirbt die A1 als Kamera mit hoher Bildqualität, die rauscharme Langzeitbelichtungen ermöglicht. Zudem wurde der Kamera eine Belichtungsmessung mitgegeben, die bis zu 30sec mißt. Daß man keine wiederholten Aufnahmen mit Belichtungszeiten länger als 5sec machen sollte, oder gar die Kamera zwischen den Aufnahmen ausschalten soll, damit sie abkühlt, wurde weder im Werbematerial, noch im Handbuch dokumentiert.
Dat Ei