Zitat:
Zitat von berlac
Doch brauchen sind und die sind auch vorgeschrieben.
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Ich schrieb von „
unabhängiger Prüfung“. Bisher machen das die Hersteller selbst oder es sind mehr oder weniger freiwillige Prüfungen, die häufig von Sachverständigen durchgeführt werden um ggf. Gewähleistungsreparaturen gegenüber dem Hersteller durchzusetzen. Trotz erheblicher Gefahren und zahlreicher Unfälle werden bislang nur einzelne Teile dieser Anlagen nach völlig unterschiedlich geregelten Vorgaben geprüft und Mängel nicht zentral erfasst.
Eine regelmässige Prüfpflicht der Anlagenkomponenten durch einen „Dritten“ wie TÜV und DEKRA wie es für jedes Fahrzeug selbstverständlich ist, das am öffentlichen Verkehr teilnimmt, gibt es de facto nicht.
Diese prüfen an Windkraftanlagen nur:
Leiter, Befahranlage, Kettenzügen, Kränen, Feuerlöscher, Verbandskästen, Klettergurtebund Rettungsgeräte.
Die Maschine selbst wird in den Wiederkehrenden Prüfungen nur einer Sichtprüfung unterzogen. Materialermüdung kann so nicht erkannt werden. Auch eine zentrale Erfassung von Serienfehlern oder Konstruktionsmängel findet nicht statt.
https://windenergietage.de/2019/wp-c...11/04_ecPG.pdf
Damit gibt es praktischerweise so keine zentrale Statistik von Pannen, Unfällen und Todesfällen sondern immer nur „bedauerliche Einzelfälle“.
Zitat:
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Der Bundesverband Windenergie fragt jedoch, wer denn überprüft, ob die regelmäßigen Kontrollen auch durchgeführt werden? Die Dokumentationspflicht liege ja beim Eigentümer, die Überprüfungspflicht jedoch bei den kommunalen Behörden. Die aber seien mit dieser Aufgabe überfordert. Eine mangelhafte Instandhaltung durch den Eigentümer sei also möglich, da die vorgesehenen turnusmäßigen Wartungen nicht wirklich überprüft werden können. Einen Grund strengere Regeln einzuführen, sieht der Verband trotzdem nicht.
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https://www.topagrar.com/energie/new...-11971983.html
Dieses in anderen Bereichen selbstverständliche System zum Erreichen von besserer Qualität und Sicherheit wird hier durch die Windlobby nach Kräften bekämpft.
Warum? Warum soll hier nicht gelten, was für andere Industrieanlagen selbstverständlich ist? Bildet sich hier ein zweites „Kirchenrecht“?
Aber Deutschland ist in der Beziehung sowieso Absurdistan.
Beim Panzerfahren war für woke Kreise der Schwangerenschutz wichtig, da für Panzer die aktuellen Auflagen des deutschen TÜV sowie der Arbeitsstättenverordnung gelten sollten. Es könnte laut Beschaffungsamt Koblenz womöglich eine Fruchtwasserschädigung durch Schussgase zu befürchten sein. Denn selbstverständlich müssen bis zum Greifen der Mutterschaftsregeln auch hochschwangere Soldatinnen in einem Schützenpanzer auch im Gefechtseinsatz Dienst tun dürfen.
https://www.aerzteblatt.de/archiv/18...ht-Ad-absurdum
Schützenpanzer werden mit Regeln überhäuft, Windkraftanlagen einer Selbstegulierung überlassen.
Doppelmoral.