Zitat:
Zitat von minfox
Offensichtlich eine Selbstermächtigung, denn es wird nirgendwo begründet, warum dreifach Geimpfte sich der allgemeinen Maskenpflicht beugen müssen.
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Steht doch im Paragraf 2.
Begründung: Es ist das Gesetz.
Wenn Du nach weiteren Begründungen suchst, wird Dir die bayrische Staatskanzlei sicherlich Auskunft erteilen.
Beim Bund kannst Du Dich jederzeit an einen Abgeordneten Deines Vertrauens wenden.
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Das Leben ist eine Illusion, hervorgerufen durch Alkoholmangel (Bukowski).
Chefexeget an der Rudolf-Steiner Schule