Zitat:
Zitat von Ernst-Dieter aus Apelern
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Aus dem Text.
Die Nutzung eines gefälschten Impfzertifikats ist für Privatleute nur bei Gebrauch gegenüber Behörden und Versicherungen strafbar. Täuscht eine Privatperson diese nicht, hat sie nach aktueller Rechtslage eigentlich nichts zu befürchten.
Die Vergabe und der Besitz von einem gefälschten Impfzertifikats sollte schon eine Straftat sein.