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Alt 17.03.2005, 21:06   #9
Jornada
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Regensburg
Beiträge: 6.865
Grundsätzlich gilt:
Man hat 1 Jahr Garantie (die gibt der Hersteller)
Man hat 1 weiteres Jahr Gewährleistung (die gibt der Händler)
Alle Garantie- oder Gewährleistungsansprüche laufen zunächst mal über den Händler, wobei man das auch umgehen kann, indem man Entsprechendes mit Händler und Hersteller vereinbart
Bereits nach 1/2 Jahr tritt die sogenannte Umkehr der Beweislast ein. Das heisst, der Konsument muss dem Händler oder Hersteller beweisen, dass der aufgetretene Mangel bereits beim Kauf vorlag - selten so gelacht.
Meistens geht auf Kulanz ein Deal, in Deinem Fall finde ich das mit den 38.- Euro noch ziemlich kulant, und würde mich auf jeden Fall darauf einlassen.
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Herzliche Grüße aus Regensburg
Peter, alias Jornada
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