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Alt 13.03.2005, 21:30   #13
Dimagier_Horst
 
 
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Die fehlinterpretierte Testmöglichkeit würde ich als Verbraucher nicht nach Alltagsverständnis deuten. Der Gesetzgeber hat hier ein klare Vorgabe gemacht: Dem Verbraucher soll eine zum Ladengeschäft vergleichbare Möglichkeit der Beurteilung der Ware unter Berücksochtigung einer Bedenkzeit gegeben werden. Im Einzelfall kann das bedeuten, dass man einer Kamera den Wochenendtest durchaus ansieht. Und über die Höhe eines entsprechenden Abschlags bei der Erstattung streitet man sich dann.
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