Klar ist der Rechtsweg zulässig und sollte keineswegs verwehrt werden.
Meine ganz persönliche (ohne juristischen Background) Meinung: Wenn als Verfassungsjurist ich die Einschränkung von Grundrechten abwägen müsste und dabei Nachteile von Gastronomie vs. Sicherstellung der flächendeckenden Gesundheitsversorgung wählen müsste, wäre meine Wahl sehr klar.
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