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Alt 01.10.2020, 12:22   #13
goldsmith
 
 
Registriert seit: 20.02.2018
Ort: in der Wetterau
Beiträge: 121
Hallo,

Noch ein paar Verständnisfragen...

Darf ich Leuchtturm A zeigen und Ihn als "Leuchtturm" einreichen und einen anderen Leuchtturm fotografieren und ihn als "Turm" einreichen?
Was ist mit zusammengesetzten Worten?
Darf ich das Detail vom fotografierten zweiten Leuchtturm als "Leuchtturmtür" einreichen?
Darf ich ein Buch fotografieren und es als "Buch" einreichen und ein anderes als "Roman"?

Was ist mit jemand mit einem Buch als "Leser" oder als "lesend" oder als "Lesestoff"?

Was ist mit ortsspezifischen Bezeichnungen?
Das Bierglas mit Henkel z. B als Schoppen, Maß...

Was ist mit veralteten Bezeichnungen?
Darf ich den Müllmann ablichten und ihn "Müllkutscher" nennen?
Darf ich bei einem anders gewichteten Foto den "Müllwagen" auch einreichen obwohl der Müllmann den ich schon eingereicht hatte als Nebendetail auf Foto zwei zu sehen ist?

Dürfen Müllmann und Wagen sinnbildlich für etwas stehen und ich reiche sie als "Reinigungsbetriebe", "Abfallwirtschaft", "Saubermänner", "Straßenreinigung" etc. (natürlich einmalig) ein?
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Das GUTE FOTO liegt im Auge des Betrachters.

Konstruktive Kritik bekomme ich immer gerne...

Liebe Grüße, Goldi

Geändert von goldsmith (01.10.2020 um 12:28 Uhr)
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