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Alt 02.03.2005, 14:18   #5
Dimagier_Horst
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
Zitat:
Zitat von noyz
auf meinen namen für die steuer ...
Du brauchst einen Zahlungsbeleg (Quittung/ Kontoauszug) und einen Kaufvertrag, das reicht völlig aus, um die Aufwendungen geltend zu machen.
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Hinfallen, aufstehen, Krönchen zurechtrücken, weitergehen...
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