Als Kunde habe ich das Recht ein Einwand frei funktionierendes Objektiv zu erhalten, schließlich zahle ich ja auch den vollen Kaufpreis.
Unseriös ist mangelhafte Ware in Umlauf zu bringen, und da muß es mich als Kunde auch nicht interessieren ob die ganze Charge Mangel behaftet ist oder nur das von mir gekaufte Exemplar.
Fehlende Endkontrolle ist nicht dem Käufer anzulasten!
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