Zitat:
Zitat von steffenl
Ah ja, und zu giltet gehört auch einzigster oder ich ruf Dir dann an  - kleiner Scherz am Rande
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...oder auch (noch) optimaler bzw. optimalste, (noch) maximaler bzw. maximalste, extremste, echteste, meistverkaufteste, erstklassigste, minimalste, lupenreinste... Oder auch
v o r programmieren.
Sorry für den Abschweifer, aber diese Vorlage war einfach zu schön...
Zu Deiner Frage, die ich recht originell und irgendwie auch berechtigt finde: Ich bin nicht sicher, ob es hierfür eine klare Regelung gibt.
Vom Gefühl würde ich @steffenl Recht geben. Aber ich könnte mir vorstellen, dass darüber von Fall zu Fall Gerichte entscheiden (sofern jemand klagt) - abhängig etwa vom Grad des Erkannt-werden-Könnens. Denn letztlich ist ein Spiegelbild ja ein seitenverkehrtes Bild, es entspricht damit nicht mehr 1:1 dem Original, bildet schon eine gewisse Verzerrung.