Hallo erstmal wieder Mal
Mir ist da heute ein provokativer Ansatz in den Sinn gekommen: Giltet das Recht aufs eigene Bild auch aufs eigene Spiegelbild?
Weil durch die Spiegelung ist es ja bereits nicht mehr das Orginal und darum kann es durchaus eine andere Person sein
Was meint ihr? Was meint unser Hausanwalt? (Haben wir noch einen?)