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Das erinnert mich an das Problem das mein Bruder hatte. Er ist selbständiger Glasbläser und hat ein besonders Weinglas entwickelt und jahrelang erfolgreich verkauft.
Ein Wettbewerber hat das Glas minimal, kaum erkennbar verändert, nachgebaut und ebenfalls erfolgreich im Internet verkauft.
Das ging bis vor das Landgericht und ist mit einem Vergleich geendet.
Erkenntnis daraus!
Wenn dein Linzenznehmer das Logo nur minimal verändert, gehst du leer aus!
Eventuell kann man das Vertraglich absichern?
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Gruß aus der Pfalz
Hans
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