Die Kontrolleure (es waren zwei) haben nichts gemacht, sind nach dem Hinweis einfach weiter gegangen.
RMV-homepage:
Zitat:
Die Landesregierungen haben die Pflicht einer Mund-Nase-Bedeckung beschlossen. Es müssen alle Menschen ab 6 Jahren eine Mund-Nase-Bedeckung tragen - und zwar immer dann, wenn sie die Fahrzeuge des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) nutzen ...
... Von der Pflicht ausgenommen sind Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können. Allerdings müssen diese eine entsprechende Bescheinigung mit sich führen.
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