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Alt 20.05.2020, 09:08   #17119
Schlumpf1965
 
 
Registriert seit: 16.11.2019
Beiträge: 2.739
Wenn man einen Verkauf inseriert und darauf sowohl eine PN, als auch eine E-Mail mit Interessenbekundung erhält, kann man anstandshalber wenigstens eines der beiden beantworten... Erst recht wenn das Objekt der Begierde verkauft ist und man nachweislich den Thread in "Verkauft" geändert hat, viele Stunden nachdem man die PN/das Mail erhalten hat.
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