Zitat:
Zitat von Gepard
Und wieder sieht man wie rückständig Deutschland ist. Nicht das die örtliche Stelle Zugriff auf die Führerscheindaten hat, nein, der Führerscheininhaber muß von dem Ort, wo der Führerschein ursprünglich ausgestellt wurde eine "Karteikartenabschrift" anfordern. 
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Musste ich nicht, als ich meinem Kartenführerschein beantragt habe. Und ich hab den in einem anderen Landkreis als dem ursprünglich austellenden beantragt.