Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 15.05.2020, 21:57   #17088
schinge
 
 
Registriert seit: 01.09.2005
Beiträge: 163
Das gilt aber nur, wenn man noch einen "Papier"-Führerschein besitzt. Bei Austellung eines Kartenführerscheins werden die Daten automatisch nach Flensburg zum KBA übermittelt und sind dann z.B. bei einer Verlängerung des Kartenführerscheins direkt durch die austellende Behörde abrufbar.
schinge ist offline   Mit Zitat antworten